Auffrischung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV
Zum Thema: Nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische (Zubereitungen) Sachkunde erforderlich. Der Umgang mit sehr giftigen und giftigen Stoffen und Gemischen (vormals: Zubereitungen) setzt daher fachkundige Personen voraus. Grundlage hierfür sind die Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gem. § 11 Absatz 2 ChemVerbotsV vom 20.01.2017 (BGBl. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94). Die eingeschränkte Sachkundeprüfung über Chemikalien umfasst die Teile I und II, die umfassende Sachkundeprüfung außerdem den Teil III der „Hinweise und Empfehlungen“ über Biozide und Pflanzenschutzmittel.
Zielsetzung: Im eintägigen Seminar werden aktuelle Kenntnisse über die von der ChemVerbotsV betroffenen Stoffe und Gemische, deren Einstufung und Kennzeichnung nach dem neuen EU-GHS / CLP und deren sichere Handhabung und Verwendung im Zusammenhang mit den geltenden gesetzlichen Regelungen vermittelt. Das Seminar verlängert die Gültigkeit der Sachkunde nach § 11 Absatz 2 (ehemals § 5) der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV).
Veranstaltungsort: Essen
Termin: 13.03.2025 – 13.03.2025
www.hdt.de/VA25-00455