Vermittlung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV

 

Zum Thema: Nach der Chemikalienverbotsverordnung ChemVerbotsV ist für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische eine Sachkunde erforderlich; der Umgang mit akut und chronisch toxischen Stoffen und Mischungen setzt fachkundige Personen voraus. Ziel des Seminars ist, Personen, die gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen möchten, auf die erforderliche Sachkundeprüfung vorzubereiten, ferner Grundwissen für den Umgang mit akut und chronisch toxischen Stoffen und Gemischen zu vermitteln. Grundlage hierfür sind die Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gem. § 11 Absatz 2 (ehemals § 5) der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 20.01.2017 (BGBI. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94).

 

Zielsetzung: Personen, die gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen möchten oder Umgang mit akut und chronisch toxischen Stoffen und Gemischen haben, werden auf die erforderliche Prüfung zur Vermittlung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV vorbereitet. Die von der zuständigen Behörde durchgeführte Prüfung findet am 3. Seminartag im Haus der Technik statt.

Veranstaltungsort: Essen
Termin: 10.03.2025 – 12.03.2025
www.hdt.de/VA25-00454