Das Chemikalienrecht ist ein essentieller Bestandteil des Umweltschutzes und der Gesundheitsvorsorge, der darauf abzielt, den Umgang mit Chemikalien sicher zu regeln. Es umfasst eine Vielzahl von Vorschriften und Gesetzen, die Herstellung, Import, Vertrieb, Nutzung und Entsorgung von chemischen Substanzen reglementieren. Das Hauptziel des Chemikalienrechts besteht darin, Mensch und Umwelt vor den potenziellen Risiken und Gefahren zu schützen, die von Chemikalien ausgehen können.
Ein zentraler Pfeiler des Chemikalienrechts ist die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (EC-Kennzeichnung). Dieses System klassifiziert Chemikalien je nach ihrer Gefährlichkeit in verschiedene Kategorien und legt fest, welche Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit ihnen zu beachten sind. Die Kennzeichnung auf den Verpackungen informiert über die potenziellen Risiken und ermöglicht den Anwendern, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Worum geht es bei der REACH-Verordnung?
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Chemikalienrechts ist die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung). REACH ist ein EU-weites System, das sicherstellt, dass Hersteller und Importeure von Chemikalien Informationen über deren Eigenschaften und Risiken sammeln und bewerten, um eine sichere Verwendung zu gewährleisten. Chemikalien, die als besonders besorgniserregend eingestuft werden, können einer Zulassungspflicht unterliegen oder sogar beschränkt oder verboten werden.
Weiterhin ist nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie mit deren Umgang eine Sachkunde erforderlich.