GHS (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) ist ein weltweit einheitliches System für Kriterien zur Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen.
Es wurde von den Vereinten Nationen als Ergebnis der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (Rio-Konferenz 1992) im Zeitraum von 2008 bis 2011 entwickelt, um weltweit ein hohes Schutzniveau für die Mensch und Umwelt zu schaffen und durch die Standardisierung den Welthandel zu vereinfachen.
Seit 2011 wird das GHS stetig durch eine Expertengruppe auf UN-Ebene weiterentwickelt und ist in 2023 nunmehr in der 10. überarbeiteten Fassung verfügbar.
Das UN GHS wird erst rechtsverbindlich durch die Implementierung in dem jeweiligen Rechtsraum, wobei die internationale Transportgesetzgebung dabei als eigener Rechtsraum behandelt wird mit dem Ziel, durch die Umsetzung identische Prinzipien für Transport, Arbeitsplatz und Verbraucher zu erlangen.
Das UN GHS ist kurz zusammengefasst ein
- Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien zur Beschreibung von Gefahren aufgrund stoffintrinsischer Eigenschaften
- weltweiter Standard als Grundlage für nationale Chemikalien-Managementsysteme
In Europa wurde das GHS am 31.12.2008 durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung = Classification, Labelling, Packaging of Chemicals) implementiert und ist seit dem 20. Januar 2009 in Kraft. In 2023 wurde zuletzt die 7. UN GHS Revision umgesetzt, die sich hauptsächlich mit der Gestaltung des Kommunikationselements „Sicherheitsdatenblatt“ beschäftigt. Parallel zu den Umsetzungen der jeweils neuesten UN GHS Revisionen sind Anpassungen an den technischen Fortschritt (sogenannte ATPs) der CLP-Verordnung zu erwarten, von denen bis dato bereits einige existieren. Diese beschäftigen sich oft mit der Weiterentwicklung der europäischen harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung („Legaleinstufung“) von Stoffen, aber auch mit der Einführung/Änderung neuer Einstufungs- und Kennzeichnungsregeln.
Einheitliche weltweite Beschreibung von Chemikalien
Durch das GHS sollen weltweit die von Chemikalien beim Herstellen, Inverkehrbringen und Verwenden ausgehende Gefahren einheitlich beschrieben, bewertet und kommuniziert werden. Im sogenannten „Purple Book“ werden zu diesem Zweck Kriterien und Kennzeichnungselemente als Gefahrenklassen aus dem Baukasten angeboten, die von den einzelnen Rechtsräumen bei der Implementierung verwendet werden können. Nicht jeder Rechtsraum muss und hat jede Gefahrenklasse übernommen, z.B. hat die USA gänzlich die Kriterien zur Einstufung und Kennzeichnung der Gewässergefährdung nicht implementiert, während Europa zwar alle Gefahrenklassen übernommen hat, nicht aber alle Schwergerade (Kategorien) innerhalb einer Gefahrenklasse. Auch sind weiterhin in vielen Ländern Kriterien zur Einstufung und Kennzeichnung von zusätzlichen, bisher nicht vom UN GHS abgedeckten Gefahren existent, wie z. B. in Europa die Ätzwirkung auf die Atemwege (EUH071) und andere sogenannte EU-Leftovers. In 2023 wurden in Europa zusätzlich neue Gefahren der endokrinen Wirksamkeit auf Mensch und Umwelt, PBT (PBT = persistent, bioakkumulierbar und toxisch), vPvB (sehr persistent, sehr bioakkumulierbar), PMT (persistent, mobil und toxisch) sowie vPvM (sehr persistent, sehr mobil) eingeführt, die noch nicht im UN-GHS aufgenommen sind.
Solche Einzelaktionen und die Tatsache, dass in den Ländern ggf. unterschiedliche UN GHS Revisionen im Einsatz sind, führen zu einer gewissen Inhomogenität, die beim Import/Export/Verwendung von Chemikalien in den jeweiligen Rechtsräumen ebenso zu berücksichtigen sind wie die unterschiedlichen Gestaltungskriterien für das Kommunikationselements „Sicherheitsdatenblatt“.
Nichtdestotrotz ist das UN GHS eine stabile Basis für die Bereitstellung weltweit einheitlicher Einstufungs- und Kennzeichnungsregeln von Stoffen und Gemischen, was zu einer kontinuierlichen Verbesserung im internationalen Handel beiträgt.