Gefahrstoffe – Sicheres Arbeiten in Laboratorien (TRGS-526)

 

Zum Thema: Wie realisiere ich gesetzeskonform den Umgang mit Gefahrstoffen/Chemikalien in Laboratorien, insbesondere unter den Aspekten „Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten?“ Wo und wie muss ich die europäische GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 berücksichtigen? Wie gestalte ich eine Gefährdungsbeurteilung für mein Laboratorium? Wie gestalte ich eine wirksame Expositionsermittlung und was ist in diesem Zusammenhang gemeint mit: „laborübliche Bedingungen“ i.S.: TRGS 526? Wie berücksichtige ich weiterführende Inhalte der berufsgenossenschaftliche Regel „Richtlinien für Laboratorien (BGR120)“ für mein Laboratorium? Welche Rechte und Pflichten hat der Laborleiter/die Laborleiterin? Wie darf ich Gefahrstoffe im Laboratorium lagern, wie entsorge ich chemische Abfälle? Welche weiteren Technischen Regeln für Gefahrstoffe habe ich beim Umgang mit Chemikalien/Gefahrstoffen im Laboratorium besonders zu beachten? Welches sind die „allgemeinen Grundsätze“ für das Arbeiten im Laboratorium?

 

Zielsetzung: Systematische und rechtskonforme Umsetzung der Inhalte der Gefahrstoffverordnung / Chemikaliengesetz / Arbeitsschutzgesetz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Laboratorium. Berücksichtigung der Inhalte der EU-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008= „CLP-Verordnung“. Umsetzung der ergänzenden Inhalte aus der berufsgenossenschaftliche Regel „Richtlinien für Laboratorien (BGR120)“. Umsetzung der relevanten Technischen Regeln für Gefahrstoffe „TRGSen“.

Veranstaltungsort: Essen
Termin: 21.03.2024 – 22.03.2024
www.hdt.de/VA24-00624