Lagerung von Gefahrstoffen

 

Zum Thema: Gefahrstoffe müssen als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zur Produktion von Gütern oder als Zwischen- und Fertigprodukte gelagert werden. Eine unsachgemäße Lagerung von Gefahrstoffen birgt erhebliche Gefahren für Mensch, Umwelt und Sachwerte. Verantwortliche müssen Risiken und Verantwortlichkeiten kennen. Wer Gefahrstoffe lagert, ist für die notwendigen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen nach dem Stand der Technik verantwortlich. Mögliche Gefahren sind Brand/Explosion und Verunreinigung von Wasser, Boden und Luft. Gefahren können auch erst beim Kontakt mit anderen Stoffen auftreten. Deshalb muss sowohl den spezifischen Lagervorschriften für einzelne Gefahrstoffe wie auch den Gefahren der Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe Rechnung getragen werden.

 

Zielsetzung: Die Teilnehmer lernen die wichtigsten Vorschriften für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern kennen. Diese werden an Beispielen erläutert.  Die Teilnehmer haben – in Zusammenarbeit mit der Denios Akademie – Gelegenheit, das Erlernte an einem Fallbeispiel selber zu üben.

Veranstaltungsort: Essen
Termin: 15.05.2024 – 16.05.2024
www.hdt.de/VA24-00534