Zur Prüfung befähigte Person von Chlorungsanlagen

 

Zum Thema: Jeder Betreibende von Chlorungsanlagen – z.B. von öffentlichen Schwimmbädern oder therapeutischen Bädern in Schulen, Krankenhäusern und Physiotherapien – ist verpflichtet, diese sicher zu betreiben und regelmäßig auf ihre einwandfreie Funktion überprüfen zu lassen. Außerdem ist regelmäßig – mindestens jährlich – oder vor der Wiederinbetriebnahme eine Prüfung auf ordnungsgemäße und störungsfreie Funktionsfähigkeit durchzuführen. Chlorungsanlagen dürfen beim Anlagenbetreiber erst nach einer vorherigen Prüfung durch eine Befähigte Person Chlorungsanlagen in Betrieb genommen werden. Auch bauliche Maßgaben sind einzuhalten und zu überprüfen: Chlorungsanlagen müssen in verschließbaren Räumen aufgestellt und die für die Chlorung bestimmten Chemikalien in verschließbaren Räumen gelagert werden.

 

Zielsetzung: Das zweitägige Seminar „Zur Prüfung befähigte Person von Chlorungsanlagen“ im Haus der Technik e.V. bietet das Fachwissen zur Ausbildung von Mitarbeitenden zu Befähigten Personen für Betrieb und Wartung von Chlorungsanlagen, damit diese die Chlorungsanlagen der Betreibenden betriebsintern auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit prüfen können.

Veranstaltungsort: Essen
Termin: 09.12.2024 – 10.12.2024
www.hdt.de/VA24-00313