Gefahrstoffbeauftragter

 

Zum Thema: Die Gefahrstoffverordnung wurde im Jahre 2005 europäisiert. Seitdem hat der Gesetzgeber den Firmeninhaber zu mehr Eigenverantwortung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verpflichtet. Die erforderliche Sicherheit mit Gefahrstoffen ist sehr umfassend: weder Unfälle, noch Berufskrankheiten, noch Brand/Explosion, noch Umweltschaden sollen eintreten. Viele Maßnahmen in der Gefahrstoffverordnung haben fachkundig zu erfolgen. So muss der Unternehmer  für eine qualifizierte Gefährdungsbeurteilung Sorge tragen. Dazu bedarf es einer fachkundigen Person. Messungen sind fachkundig durchzuführen. Hier kommt der Gefahrstoffbeauftragte ins Spiel, der den Unternehmer aufgrund seiner Berufsausbildung, der Berufserfahrung und seiner zeitnah ausgeübten beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit spezifischer Aus- und Weiterbildung aktiv unterstützen kann.  

 

Zielsetzung: Nach Besuch des Seminars sind Sie in der Lage, ihren Aufgaben als Gefahrstoffbeauftragter im Unternehmen nachzukommen. Sie kennen die wesentlichen Auflagen des Gefahrstoffrechts und wie diese umzusetzen und zu kontrollieren wären. Sie kennen die erforderliche Dokumentation im Gefahrstoffwesen. Sie können qualifiziert die Gefährdungsbeurteilung unterstützen.   

Veranstaltungsort: Essen
Termin: 14.05.2024 – 15.05.2024
www.hdt.de/VA24-00514