Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz

 

Zum Thema: Ein ganzheitliches Brandschutzkonzept führt die Einzelmaßnahmen aus vorbeugendem baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und dem abwehrenden Brandschutz unter Berücksichtigung der Gebäudenutzung, der sich daraus ergebenden Brandgefährdung sowie des Aufwandes und des zu erwartenden Schadenausmaßes zusammen. Für die Erstellung eines umfassenden und ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes müssen betriebs-, verfahrens- und produktionstechnische Brandgefahren und betriebliche Brandschutzmaßnahmen aus verschiedenen Rechtsvorschriften berücksichtigt werden. In einer Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und Tätigkeiten sowie Anzahl der Beschäftigten alle Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Mit der systematischen Erfassung aller Gefahrenquellen und deren Bewertung ist die Gefährdungsbeurteilung Grundlage aller resultierenden Schutzmaßnahmen.

 

Zielsetzung: Dieses Seminar vermittelt auf Grundlage bereits vorhandener Fachkenntnisse im Brandschutz die Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz nach § 6 GefStoffV auf Grundlage der TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ zur Umsetzung der betrieblichen Brandschutzpflichten z.B. aus §§ 3, 10 ArbSchG, § 3a und dem Anhang der ArbStättV sowie §11 und Anhang 1 der GefStoffV. Das Seminar erfüllt die Voraussetzungen der Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach DGUV Information 205-003, vfdb 12-09/01 bzw. VdS 3111 in der verbindlichen Fassung ab 2024 mit 16 Unterrichtseinheiten.

Veranstaltungsort: Essen
Termin: 29.10.2025 – 30.10.2025
www.hdt.de/VA25-01385