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Biozide: Regelung und Zulassung, Eigenschaft und Wirkung

 

Zum Thema: Die Verordnung (EG) Nr. 528/2012 (BPR: Biozid-Produkt-Verordnung) hat am 1.9.2013 die bisherige Richtlinie 98/8/EG (BPD: Biozid-Produkt-Richtlinie) abgelöst. Demnach unterliegen alle Produkte mit einer beabsichtigten zerstörenden, abschreckenden oder unschädlich machenden Wirkung auf schädliche Organismen, die nicht ausschließlich physikalisch oder mechanisch bedingt ist, als Biozidprodukte der Zulassungspflicht. Die Biozidregelung beinhaltet ein zweistufiges Zulassungsverfahren, bei dem, unter Regie der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA), zunächst die für Biozidprodukte relevanten Biozid-Wirkstoffe identifiziert und bewertet sowie von den zuständigen EU-Behörden genehmigt oder nicht genehmigt werden. Entscheidend ist dabei vor allem der Schutz von Mensch und Umwelt, aber auch die Eignung oder Nichteignung zum Einsatz in einer oder mehrerer der 22 in der BPR definierten Biozidproduktarten. Grundzüge und Begrifflichkeiten der Biozidprodukte-Regelung, u. a. Biozidprodukte und biozide Wirkstoffe Biozid-Produktarten behandelte Waren und Nanomaterialien Biozidprodukt-Familien nationale, vereinfachte und Unionszulassungen, gegenseitige Anerkennung Zugangsbescheinigung, technische Äquivalenz und Parallelhandel Biozidprodukt-Typen im Einzelnen mit den Hauptgruppen Desinfektionsmittel Schutzmittel Schädlingsbekämpfungsmittel sonstige Biozidprodukte Abgrenzung der Biozide gegenüber Chemikalien Pflanzenschutzmittel Human- und Tierarzneimittel Medizin- und Kosmetikprodukte Lebens- und Futtermittel Ablauf des Biozid-Zulassungs-Verfahrens Informationsanforderungen und Bewertung gemeinsame Nutzung von Daten Kosten der Zulassung und Kostenteilung Aufgaben der ECHA Übungen und Praxisbeispiele, dazu werden den Teilnehmern PC und Internetzugang zur Verfügung gestellt: Erstellung von Biozid-Dossiers mit IUCLID 6 Einreichung von Biozid-Anträgen mit R4BP Abschlussdiskussion  

 

Zielsetzung: Die Teilnehmer kennen die Grundzüge der Biozid-Produkte-Verordnung (BPR), können die gesetzlichen Anforderungen identifizieren und besitzen Kenntnisse zur Anwendung im eigenen Unternehmen.  

Veranstaltungsort: Essen
Termin: 04.05.2027 – 05.05.2027
www.hdt.de/VA27-00536

Weitere Angebote

  • Prüfpflichtige Sicherheitseinrichtungen im Labor und sonstigen Arbeitsräumen: Sicherheitsschränke4. August 2026 - 2:00
  • Gefahrstoffbeauftragter4. August 2026 - 2:00
  • Vermittlung der Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern4. August 2026 - 2:00
  • Lithium-Batterien: Lagerung, Laden, Brandschutz1. August 2026 - 2:00
  • GHS/CLP Basisseminar1. August 2026 - 2:00
  • Prüfpflichtige Sicherheitseinrichtungen im Labor: Laborabzüge1. August 2026 - 2:00
  • Zur Prüfung befähigte Person von Chlorungsanlagen1. August 2026 - 2:00
  • Reach für Down-Stream-User (Nachgeschaltete Anwender)1. August 2026 - 2:00

Ihr Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Kai Brommann
Tel: 0201/1803-251
Fax: 0201/1803-263
E-Mail: k.brommann@hdt.de

Haus der Technik e.V.

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Internet: www.hdt.de

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